schwarz/roter Feuerlöschkasten für nahezu alle Feuerlöscher geeignet. Ist mit 2 ergonomischen Verschlüssen aus Nylon und mit einem Aufkleber mit Feuerlöschsymbol ausgestattet. Plombierbar.
Länge: 250
Breite: 310
Höhe: 670
Gewicht: 5
Feuerlöscherunterstand aus Edelstahl in 2 unterschiedlichen Größen mit eingebautem Aschenbecher. Praktisch handhabbar mit großer Öffung, für 6-9kg Feuerlöscher, der einfach zu entnehmen ist. Platzsparender Einsatz.
Höhe: 800
Durchmesser: 245
Volumen: 24
St/Palette: 20
Gewicht: 7,2
Die Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen eignen sich für Löschwasser-Anlagen "Steigleitung trocken" nach DIN 14462-1, sowie als Noteinspeisung für sonstige Löschwasser-Anlagen."
Diese Einspeiseeinrichtungen sind auch für den Einsatz in Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen geeignet. Diese Einrichtungen sind ausschliesslich für die Nutzung durch die Feuerwehr ausgelegt und können nicht von Laien genutzt werden. Im Ernstfall nutzt die Feuerwehr diese Einspeiseeinrichtungen für die Wasserversorgung im Gebäude.
Deckel und Behälter aus Stahlblech mit resistenter Pulverbeschichtung. Feuerhemmende Wirkung durch spezielle Löschkopfkonstruktion. Korpus erhältlich in Edelstahl oder Stahlblech pulverbeschichtet in verschiedenen Farben. Der Deckel ist standardmäßig in schwarz beschichtet.
Höhe: 340
Durchmesser: 245
Volumen: 16
St/Palette: 36
Gewicht: 1,6
Deckel und Behälter aus Stahlblech mit resistenter Pulverbeschichtung. Feuerhemmende Wirkung durch spezielle Löschkopfkonstruktion. Korpus erhältlich in Edelstahl oder Stahlblech pulverbeschichtet in verschiedenen Farben. Der Deckel ist standardmäßig in schwarz beschichtet.
Höhe: 370
Durchmesser: 295
Volumen: 24
St/Palette: 30
Gewicht: 2,5
Die Wandhydranten eignen sich für Wandhydrantenanlagen "nass" oder "nass - trocken".
Diese Wandhydranten können sowohl von der Feuerwehr, als auch von Laien genutzt werden. Laien können den im Wandhydranten befindlichen Gummiwasserschlauch mit dem Eurostrahlrohr benutzen, oder die Feuerwehr nutzt im Ernstfall das Schlauchanschlussventil für die Wasserversorgung. Direkter Anschluss an des Trinkwassernetz ist gem. TrinkwV (Trinkwasserverordnung) nicht gestattet.